Physiotherapie

Wer rastet der rostet!

Wir arbeiten mit einer anerkannte Wahlpraxis für Physiotherapie zusammen um unsere Bewohnerinnen und Bewohner physiotherapeutisch zu mobilisieren.

Für die Inanspruchnahme der physiotherapeutischen Dienste benötigen die Bewohnerinnen und Bewohner eine ärztliche Verordnung. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise  übernommen. Es entsteht für die Bewohnerinnen und Bewohner ein Selbstbehalt. Bei einer Zusatz- oder Privatversicherung wird im Normalfall der Selbstbehalt von der Versicherung übernommen.

Für weitergehende Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.