Erste zaghafte Lockerungen bei Besuchen

Nach dem wochenlangen „Lockdown“ der Pflegeheime mit dem restriktiven Besuchsverbot seit dem 12.03.2020 (!) hat sich am 4. Mai die Tür der Hoffnung „einen Spalt breit“ geöffnet. Ziel der neuen Maßnahme ist es, ein gewisses Verhältnis zwischen dem Schutz der Gesundheit der BewohnerInnen und dem Recht auf Unversehrtheit sowie dem Recht auf soziale Kontakte, Familie und persönliche Bewegungsfreiheit der Menschen, wenigstens ein klein wenig wieder herzustellen.
Um eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Bewohnenden bei einem Besuch ab dem 04.05.2020 zu vermeiden, sind, neben den schon bisher bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen, zusätzlich noch folgende neue Besucherregelung zu beachten:

o Pro Bewohnerin oder Bewohner ist nur ein Besucher bzw. eine Besucherin möglich.
o Zwischen der Bewohnerin oder dem Bewohner und der Besucherin oder dem Besucher ist ein Mindestabstand von 1,5 m ein zu halten.
o Auf Händeschütteln und Umarmungen ist zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zu verzichten.
o Die Besucherin oder der Besucher sowie die Bewohnerin oder der Bewohner haben während des Besuchs eine Mund-Nasen-Schutz Maske (MNS) zu tragen.
o Vor Eintritt der Besucherinnen oder Besucher in das Pflegeheim sowie in die für den Besuch vorgesehenen Räumlichkeiten (Begegnungszone) ist eine Händedesinfektion durchzuführen. Gleiches gilt beim Verlassen des Pflegeheims

Um die Besuche möglichst gut über die Woche und die einzelnen Tage verteilen zu können, soll die Koordination über die Einrichtung erfolgen. Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen und Hygienevorschriften sind hierbei folgende Maßnahmen bzw. Vorgaben zu beachten:
o Eine vorherige Terminvereinbarung (telefonisch, digital) ist erforderlich.
o Die Besuchsdauer wird vorerst auf maximal 30 Minuten beschränkt sein.
o Besuche von Kindern unter 6 Jahren ist nicht möglich.
o Besuche dürfen vorerst ausschließlich in den hierfür vorbereiteten Begegnungszonen stattfinden.
o Bei der Besucherin oder dem Besucher wird mit einem Fieberthermometer die Temperatur gemessen; ab 37,5° C ist kein Besuch erlaubt.
o Die Besucherinnen und Besucher sowie die Bewohnerinnen und Bewohner sind auf ein mögliches Infektionsrisiko aufmerksam zu machen (Beilage Checkliste).
o Die Mitnahme von Geschenken ist erlaubt.